BMW MOTORRAD ENDURO PARK

BMW MOTORRAD ENDURO PARK

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendungsbereich, Anbieter
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend als „AGB“ bezeichnet) gelten für das Rechtsverhältnis zwischen TWT Moto GmbH, Brauhausstraße 19M, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Deutschland (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) und dem Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet) im Zusammenhang mit unseren folgenden Leistungen:
      - Academy und Trainings (nachstehend als „Veranstaltung(en)“ bezeichnet)
    2. Abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
       
  2. Begriffsbestimmung Verbraucher und Unternehmer
    1. Einige Regelungen dieser AGB gelten nicht gegenüber allen Kunden, sondern nur gegenüber Verbrauchern oder aber nur gegenüber Unternehmern. Wo dies der Fall ist, ist es an der betreffenden Stelle dieser AGB jeweils besonders gekennzeichnet.
    2. „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist entsprechend der gesetzlichen Definition in § 13 des bürgerlichen Gesetzbuches jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    3. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind entsprechend der gesetzlichen Definition in § 14 des bürgerlichen Gesetzbuches natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.
       
  3. Kein Widerrufsrecht
    1. Nach § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB besteht kein Verbraucher-Widerrufsrecht u.a. bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
    2. Unsere Veranstaltungen sind ausschließlich termingebunden und unterliegen daher keinem Widerrufsrecht.
       
  4. Vertragsschluss, Vertragssprache
    1. Die Präsentation unserer Dienstleistungen auf der Website stellt jeweils noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Veranstaltung dar.
    2. Der Vertrag über die Veranstaltung wird entweder bei uns vor Ort oder im Wege individueller Kommunikation zwischen Ihnen und uns per E-Mail, Fax, Telefon oder Brief abgeschlossen.
    3. Vertragssprache ist dabei Deutsch oder gegebenenfalls eine englische Übersetzung.
       
  5. Verpflichtungen des Kunden
    1. Nimmt der Kunde bzw. ein Teilnehmer, für den der Kunde die Veranstaltung gebucht hat (nachstehend als „Teilnehmer“ bezeichnet), mit einem eigenen Motorrad an der Veranstaltung teil, so ist der Kunde für den Einsatz und die Zulassung des Motorrads im Straßenverkehr der jeweiligen Länder selbst verantwortlich. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, das Motorrad in einem sicheren Fahrzustand zu halten und über eine gesetzliche Haftpflicht sowie Fahrzeugversicherung zu verfügen mit ausreichender Deckung.
    2. Der Teilnehmer hat während der Veranstaltung die geeignete Schutzbekleidung (Helm, Oberbekleidung samt Protektoren, Handschuhe, Stiefel usw.) zu tragen.
    3. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er bzw. der Teilnehmer nur dann an der Veranstaltung teilnimmt, wenn er sich in guter gesundheitlicher Verfassung befindet, in seiner Mobilität nicht eingeschränkt oder gehindert ist und die Gesundheitsvorschriften bzw. die Impfbestimmungen der jeweiligen Länder einhält.
    4. Der Teilnehmer steht vor und während des Training nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer psychotroper Substanzen, die das Bewusstsein oder die Wahrnehmung beeinträchtigen könnten.
       
  6. Absage des Kunden und Nichtantritt
    1. Im Falle Ihrer Absage oder Nichtantritts sind wir berechtigt, Ihnen den Differenzbetrag zwischen der vereinbarten Vergütung und demjenigen, was wir infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Dienstleistung erworben haben oder zu erwerben arglistig unterlassen haben, zu berechnen.
    2. Anstelle einer konkreten Berechnung des Differenzbetrages im Sinne des vorstehenden Absatzes können wir eine pauschalierte Stornovergütung in folgender Höhe berechnen:
      - Absage bis (einschließlich) 28 Tage vor Trainingsbeginn: 10% des Trainingspreises, jedoch mindestens 25 €
      - Absage bis (einschließlich) 14 Tage vor Trainingsbeginn: 30% des Trainingspreises
      - Absage bis (einschließlich) 7 Tage vor Trainingsbeginn: 50% des Trainingspreises
      - Absage zu einem späteren Zeitpunkt und Nichtantritt: 100% des Trainingspreises
    3. Wenn Sie nachweisen, dass die unter Berücksichtigung Ihrer Absage geschuldete gesetzliche Vergütung niedriger ist, gilt dieser niedrigere Betrag.
    4. Im Falle einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund finden vorstehende Absätze (1) und (2) keine Anwendung und es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen.
       
  7. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
    1. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl können wir vom Vertrag zurücktreten, sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung die Mindestteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt angegeben wurde, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Veranstaltung dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss.
    2. Im Falle eines Rücktritts unsererseits ist Ihnen dieser spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung zu erklären.
    3. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, können wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sofern wir nicht aus anderen Gründen die Veranstaltung trotz Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl durchführen werden.
    4. Wird die Veranstaltung wegen zu geringer Mindestteilnehmer nicht durchgeführt und das Angebot der Umbuchung auf einen anderen Termin von Ihnen nicht angenommen, erhalten Sie die auf den vereinbarten Preis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
       
  8. Vergütung, Rechnungstellung
    1. Der Kunde zahlt für die von ihm gewählten Leistungen die Entgelte gemäß unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder sonstigen Preisaufstellung, die aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung oder in Abweichung dessen aus der Korrespondenz zwischen Ihnen und uns zu entnehmen ist.
    2. Gegenüber Unternehmern gilt: werden die Preise allgemein erhöht, dann sind wir berechtigt, auch die vertragsgegenständlichen Preise in gleicher Weise zu erhöhen. Die erste Änderung der vertragsgegenständlichen Preise darf allerdings nicht vor Ablauf von 4 Monaten zurückliegen. Zudem muss die Preisänderung sich innerhalb der Grenzen billigen Ermessens bewegen (§ 315 Abs. 3 BGB).
       
  9. Bereitstellung von Unterlagen
    1. Anschauungsmaterial, Zeichnungen, Konzepte und sonstige Unterlagen und/oder Materialien in körperlicher oder digitaler Form (nachstehend „Unterlagen“), die wir dem Kunden im Zusammenhang mit unseren Veranstaltungen vorübergehend oder dauerhaft bereitstellen, darf der Kunde für die bestimmungsgemäßen Zwecke verwenden. Nicht gestattet ist eine Verwendung zu Zwecken kommerzieller Trainings, Schulungen oder sonstiger Kurse oder Beratung, die zu unserem eigenen Veranstaltungs-Angebot in Konkurrenz steht.
    2. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige öffentliche Wiedergabe der Unterlagen ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet, mit Ausnahme einer schriftlichen urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen.
    3. Das Eigentum an Unterlagen in körperlicher Form, die wir Ihnen im Zusammenhang mit unseren Leistungen dauerhaft zur Verfügung stellen, behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung vor.
       
  10. Haftungsbeschränkung
    1. Der Teilnehmer nimmt bei der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil und ihm ist bewusst, dass Offroad-Trainings aufgrund der Boden- und Untergrundbeschaffenheit der zu befahrenden Strecken ein erhöhtes Unfallrisiko bergen.
    2. Wir haften für Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    3. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
    4. Jegliche weitere Haftung unsererseits, unabhängig von deren Rechtsgrund, bleibt ausgeschlossen.
    5. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (10.2) bis (10.3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
    6. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt.
    7. Für selbst verschuldete Unfälle haften Sie als Teilnehmer weiterhin. Eine gesonderte Versicherung unsererseits für den Kunden besteht nicht.
       
  11. Rechtswahl, Gerichtsstand
    1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
    2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
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